Montagebedingungen

Service- und Montage-Verrechnungssätze

1. Geltungszeitpunkt: ab 01.01.2016

2. Geltungsbereich: Deutschland (Ausland auf Anfrage)

3. Preisstellung:
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Verrechnungssätze: Fachmonteur 58,00 €/Std
Obermonteur 65,00 €/Std
Montageleiter 72,00 €/Std
Montagehelfer 45,00 €/Std
Servicetechniker/Inbetriebnahmetechniker 85,00 €/Std
Systemingenieur 105,00 €/Std
berechnet wird jede angefangene halbe Arbeitsstunde.
Bei Entsendung von mehreren Monteuren gilt ein Monteur als Montageleiter.

5. Arbeitszeit

5.1. Normalarbeitszeit

Normalarbeitszeit Montag bis Freitag zwischen 06.00 und 20.00 Uhr; je 7,5 Stunden.

5.2. Zuschläge

Über die Regelarbeitszeit von 7,5 Stunden hinausgehende Arbeitszeiten werden mit folgenden
Zuschlägen in Rechnung gestellt:
25% für die ersten zwei weiteren Stunden
50% für alle weiteren Stunden
25% für die ersten zwei Stunden und 50% für alle weiteren Stunden
für Arbeiten an Samstagen
35% für die Nachtschichtarbeit (20.00 bis 06.00 Uhr) zusätzlich
70% für Arbeiten an Sonntagen
100% für Arbeiten am Karfreitag, 2. Osterfeiertag, Himmelfahrt, 2. Pfingstfeiertag,
Fronleichnamstag, 3. Oktober, 1 November und 2 Weihnachtsfeiertag
150% für Arbeiten am 01. Januar, 1 Osterfeiertag, 1. Mai, 1. Pfingstfeiertag,
1. Weihnachtsfeiertag

6. Reisekosten

Nahmontagen (unter 20 km) 19,00 €
Tagesauslösung innerhalb Deutschlands 42,00 €
Übernachtungskosten nach Aufwand
Der Auftraggeber hat die Auslösung auch für Sonn- und Feiertage sowie für Werktage und Reisetage,
an denen nicht gearbeitet wird, zu zahlen.
Für die Hin- und Rückreise berechnen wir:
PKW (einschl. Werkzeugmitnahme, max. 2 Monteure) 0,80 €/km
Transporter (einschließlich Werkzeugmitnahme, max. 2 Monteure) 1,10 €/km
Oder nach Aufwand für angemessene Beförderungsmittel nach unserer Wahl gegen Nachweis.
Reisestunden von und zum Einsatzort sowie Zeiten für Reise- und Montagevorbereitungen werden wie
Arbeitszeiten (ggf. mit den entsprechenden Zuschlägen) berechnet.
Ausgangsort für die Berechnung der Fahrtkosten ist der Firmensitz der Schulz & Busch Fördertechnik
GmbH in 42489 Wülfrath.
Die An- und Abreise wird pro Monteur nach Zeitaufwand berechnet.
Reise- und Fahrtkosten, die durch Montageunterbrechung verursacht werden, welche nicht durch uns
verschuldet sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gleiches gilt für Feiertage (Ostern, Weihnachten
usw.) oder Beginn des Jahresurlaubes.
Bei Montagen, welche länger als 4 Wochen dauern, steht dem oder den Monteuren alle 2 Wochen eine
bezahlte Heimfahrt zu.

7. Sonstiges

Lohnarbeiten sind zahlbar innerhalb 8 Tagen rein netto.

Wülfrath, den 01.01.2016

KONTAKT

Schulz & Busch

Fördertechnik GmbH

Dieselstr.50

42489Wülfrath

Tel.: +49 (0) 2058 8974-0

info@schulz-busch.de

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